Alles nur „geblaut“? Der Urheberrechts-Prozess Wackerbarth gegen die Stadt Bonn (Update)

Seit 1979 fotografiert der Künstler Horst Wackerbarth ganz unterschiedliche Menschen auf seinem roten Sofa – vom Tierschutz-Aktivisten samt Hahn bis zum Hürdenläufer. Aber auch Prominente wie Peter Ustinov oder Michail Gorbatschow haben bereits auf Wackerbarth’s Sofa Platz genommen und sich ablichten lassen. Über 700 Motive gibt es bereits und sogar ins Fernsehen hat es das Rote Sofa geschafft: Im Rahmen der „Rote-Couch-Geschichten“ auf ZDF, 3sat und Arte kam es auf mehrere Millionen Zuschauer.
Doch von Zufriedenheit aufgrund des Erfolgs kann keine Rede sein. Seit 2013 befindet sich Wackerbarth im Rechtsstreit mit der Stadt Bonn. Sein Vorwurf: Die Stadtwerke Bonn hätten sein Markenzeichen – zwar nicht als rotes sondern als blaues Sofa – in einer Plakatkampagne eingesetzt und damit das Urheberrecht verletzt. Betrachtet man die Plakatmotive der Stadtwerke und stellt diese gegen Motive aus der Red-Couch-Serie, wird relativ schnell deutlich, was gemeint ist:

Wackerbarth versus Plakatmotiv – Bildquelle: Facebook-Page „The Red Couch“
In erster Instanz hatte das Landgericht den Vorwürfen entsprochen und die Stadt Bonn zu Schadenersatz verdonnert. Grund: Verstoß gegen das Urheberrecht. Doch die Stadt Bonn hat gegen dieses Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt, sodass es am Freitag (12.09.2014) um 10.15 Uhr vor dem Oberlandesgericht Köln zu einer erneuten Verhandlung kommen wird.
Besonders spannend an diesem Prozess ist eine Frage, die auch uns als Kommunikationsagentur bewegt: Ist ein Konzept bzw. eine Idee bereits im Sinne des Urheberrechts (z.B. als geistiges Eigentum) schützenswert – oder eben nicht?