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#selfie – Ein Affe, eine Kamera und das Urheberrecht

Ein Affe schießt ein Selfie – mit der Ausrüstung des Fotografen David Slater. Dieser streitet sich nun mit Wikipedia um das Urheberrecht. Klingt wie ein Sketch aus einem Monty Python-Film, ist aber Realität!

Der Affen-Selfie - Bild: Slater/Wikimedia

Der Affen-Selfie

Was war passiert? 2011 war der Wildlife Photographer David Slater im indonesischen Dschungel unterwegs und lies für einen Moment seine Kamera-Ausrüstung aus den Augen. Ein neugieriger Schopfaffe schnappte sich die Kamera des Fotografen und drückte einige 1000 Male auf den Auslöser. Neben viel Wald entstanden dabei einige Selbstportraits des Affen im besten Selfie-Style. Die Web-Community war begeistert, die Affen-Selfies liefen bei Reddit und den einschlägigen Funseiten rauf und runter. Einige der Fotos fanden ihren Weg zum Internet-Lexikon Wikipedia und werden dort auch in der Mediendatenbank Wikimedia gezeigt.

Nun verlangt der Fotograf David Slater von Wikimedia die Entfernung seiner Bilder. Trotz der mittlerweile weltberühmten Fotos habe er selbst kaum Geld mit ihnen verdient. Notfalls werde er auch vor Gericht ziehen, so Slater. Ihm seien durch die Veröffentlichung des Fotos auf der kostenlosen Fotodatenbank Wikimedia Zehntausende von Pfund Honorar entgangen. Gegenüber ABC geht Slater sogar so weit, dass er seine Existenz bedroht sieht: „Von 10.000 Bildern die ich mache bringt vielleicht eines richtig Geld ein“ – und genau so eins hätte das Affen-Selfie sein können. Ein „Once in a lifetime“-Foto.

Hier greift das Urheberrecht, eine der Rechtsdisziplinen, die auch für uns in der Kommunikation von äußerster Relevanz ist. Betrachtet man den „Fall Monkey-Selfie“  nach deutschem Recht, sieht das Ganze wie folgt aus: Nach dem deutschen Urheberrecht ist ein Foto entweder als künstlerische Fotografie und damit als Lichtbildwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als einfaches Lichtbild nach § 72 UrhG geschützt. Nach geltender Rechtsauffassung sind Selfies als einfache Schnappschüsse lediglich als Lichtbilder einzustufen. Entsprechend darf nur der Urheber ein Selfie veröffentlichen. Für die Veröffentlichung im Internet greift § 19a UrhRG – der Jurist redet hier von der öffentlichen Zugänglichmachung.

Und jetzt beginnt das Affentheater: Hätte der Fotograf – also im Falle des Affen-Fotos David Slater – den Auslöser gedrückt, wäre er der Urheber. Ist er aber nicht, denn der Affe hat sich ja selbst geknippst – und der wiederum kann als Tier (auch wenn ein Schopfaffe als Primat genetisch betrachtet relativ nah am Menschen ist) kein Urheber sein. Ohne Urheberschaft greift logischerweise kein Urheberrecht. Und ohne Urheberrecht kein Widerspruch gegen die Veröffentlichung bei Wikimedia. Und nein, auch das „Recht am eigenen Bild“ nach § 22 S. 1 Kunsturhebergesetz (KUG) greift nicht – denn: Ein Tier wird auch hier als „Sache“ behandelt – und hat demnach kein Recht am eigenen Bild.

In einer Mail an die Huffington Post argumentiert Wikimedia ganz ähnlich:

We take these assessments very seriously, and researched both sides of the argument. We didn’t think the monkey owned the copyright — instead, our assessment was that there’s no one who owns the copyright. That means that the image falls into the public domain.
Under US law, for example, copyright claims cannot vest in to non-human authors (that is, non-human authors can’t own copyrights). It’s clear the monkey was the photographer. To claim copyright, the photographer would have had to make substantial contributions to the final image, and even then, they’d only have copyright for those alterations, not the underlying image.
Because the monkey took the picture, it means that there was no one on whom to bestow copyright, so the image falls into the public domain.

Mit anderen Worten: Wikimedia geht davon aus, dass weder Slater (der das Foto ja nicht geschossen hat) noch der Affe (der per se kein Copyright auf das Bild innehaben kann) der Urheber ist. Vielmehr gäbe es keinen Urheber – und das Bild sei gemeinfrei („public domain“).

Ein durchaus spannender Fall über die Grenzen des Urheberrechts – oder wie schreibt die Huffington Post so schön?

Copyright law is boring. Unless there’s a monkey involved. Then it’s hilarious.

PS: Selfies scheinen unter Affen grad auch voll im Trend zu sein – wie dieser Tweet des Houston Zoo beweist:

Hidden cameras? ;-) Quelle: Houston Zoo @twitter

Hidden cameras? 😉 Quelle: Houston Zoo @twitter


 

Bild „Affen-Selfie“ – gemeinfrei via wikipedia

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