Kategorie Blog
Teilen auf...

Affenselfie – Ein kurioser Urheberrechtsstreit geht in die zweite Runde

affe-macht-ein-selfie-150x150Bereits vor einem Jahr haben wir in unserem Blogbeitrag #SELFIE – Ein Affe, eine Kamera und das Urheberrecht einen besonders kuriosen Urheberrechtsfall beleuchtet. Bereits 2011 war der Wildlife Photographer David Slater im indonesischen Dschungel unterwegs. Ein neugieriger Schopfaffe schnappte sich die Kamera des Fotografen, drückte auf den Ausleser und machte eine Reihe von coolen Selfies.

Aus dieser coolen Story ist inzwischen ein juristisches Tauziehen entstanden, bei dem es unter anderem um die Frage geht, ob ein Affe Urheber eines Bildes sein kann – oder eben nicht.

Damals hatte Slater Wikimedia um die Entfernung seiner Bilder gebeten, da er trotz der mittlerweile weltberühmten Fotos selbst kaum Geld mit ihnen verdient habe: “Von 10.000 Bildern die ich mache, bringt vielleicht eines richtig Geld ein”, so Slater damals. Ende 2014 hatte das US-Copyright-Office klargestellt, dass Werke, die nicht von einem Menschen erstellt wurden, keinem Copyright unterliegen. Das Schopfaffen-Selfie wurde als Beispiel für eine Fotografie, die ein Affe gemacht hat, aufgeführt. Entsprechend sind die Bilder immer noch bei Wikipedia zu finden.

Nun geht das Ganze in die nächste Runde: Die Tierschutzorganisation Peta hat gemeinsam mit Antje Engelhardt vom Deutschen Primatenzentrum Klage im Namen des Affen eingereicht. „Naruto“ (der Affe) von der indonesischen Insel Sulawesi müsse zum „Urheber und Eigentümer seines Fotos“ erklärt werden. Natürlich steckt da seitens Peta auch ein gewisses Kalkül dahinter – frei nach dem Motto „PR um jeden Preis“. Ob die Klage nun positiv oder negativ in der Öffentlichkeit rüberkommt – darüber scheint man sich noch keine wirklichen Gedanken gemacht zu haben. Spannend ist, dass diese Klage nun direkt gegen David Slater geht – denn dieser verdient nicht schlecht, seit sein Affen-Selfie viral geworden ist. Und damit auch gegen denjenigen, der sich dereinst noch bitter bei Wikimedia beschwert hatte, dass die Veröffentlichung der Affen-Selfies unter Public Domain ihm wirtschaftlich schaden. Mit der Einschätzung des US-Copyright-Office hatte sich Slater zufrieden gegeben. Die Peta argumentiert nunmehr, die Klarstellung des US-Copyright-Office sei lediglich eine „Meinung“, kein Gesetz. Alle Einnahmen rund um das Affen-Selfie sollten verwaltet werden – natürlich durch die Peta – und dann direkt in den Tierschutz fließen. 

Slater selbst ist entsetzt: Er sei sehr traurig über die aktuelle Klage von Peta, so Slater im britischen „Guardian„. Er habe selbst Kopien der Affen-Selfies im Netz angeboten und 1,70 Dollar pro Bestellung an ein Projekt für die Makaken auf Sulawesi gespendet. Auch wolle er die Vermarktungsrechte am Bild irgendwann an seine Tochter vererben, damit diese ihr Studium finanzieren könne.

To be continued?

Bild-Quelle: Wikipedia – Public Domain

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert